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BGH Urteil v. - V ZR 114/07

Gesetze: BGB § 433 Abs. 1; BGB § 675 Abs. 2; ZPO § 33 Abs. 1; ZPO § 256 Abs. 1

Leitsatz

a) Der Käufer trägt die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der Verkäufer seine Pflichten aus einem Beratungsvertrag verletzt hat, auch dann, wenn dieser ihm ein unvollständiges und insoweit fehlerhaftes Berechnungsbeispiel zur Ermittlung des monatlichen Eigenaufwands vorgelegt hat. Die schriftliche Beratungsunterlage trägt nicht die Vermutung, dass dem Kaufinteressenten keine weiteren, über die schriftliche Berechnung hinausgehenden Informationen erteilt worden sind.

b) Eine isolierte Drittwiderklage gegen den Zedenten der Klageforderung, mit der die Feststellung beantragt wird, dass ihm keine Ansprüche zustehen, ist zulässig.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW 2008 S. 2852 Nr. 39
WM 2008 S. 1590 Nr. 34
UAAAC-85965

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