Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - XII ZB 11/06

Gesetze: RVG § 2 Abs. 2 Satz 1 Anl. 1 Nr. 3202

Leitsatz

Eine durch außergerichtliche Verhandlungen entstandene Terminsgebühr kann im Kostenfestsetzungsverfahren in Ansatz gebracht werden, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des Gebührentatbestandes gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als unstreitig anzusehen sind (im Anschluss an BGH Beschlüsse vom II ZB 6/06 NJW-RR 2007, 286 und vom V ZB 11/06 NJW-RR 2007, 787).

Fundstelle(n):
RAAAC-85979

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank