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BFH Beschluss v. - X B 266/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, FGO § 56

Hinreichende Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei ausgelaufenem Recht

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAC-86020

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