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BFH Beschluss v. - X R 38/07

Gesetze: FGO § 56

Grundsätze für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten für die Finanzbehörde ebenso wie für den Steuerpflichtigen

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1517 Nr. 9
TAAAC-86022

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