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BFH Beschluss v. - I K 5, 6/08

Gesetze: FGO § 134, ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4

Im Rahmen eines Nichtigkeitsantrags gegen einen Gerichtsbeschluss ist der Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite kein Nichtigkeitsgrund

Fundstelle(n):
WAAAC-86034

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