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BFH Beschluss v. - VIII B 147/07

Gesetze: FGO § 96 Abs. 2, FGO § 155, FGO § 51, ZPO § 227

Ablehnung eines Antrags auf Verlegung des Termins zur Durchführung der mündlichen Verhandlung; Verfahrensgrundrecht auf den gesetzlichen Richter nur bei willkürlichen Verstößen gegen Verfahrensvorschriften; pauschale Ablehnung aller Richter eines Spruchkörpers unzulässig

Fundstelle(n):
KAAAC-86051

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