Umbau- und Renovierungsmaßnahmen an einem mit einem lebenslänglichen Nießbrauchsrecht eines Dritten belasteten Geschäftshauses keine vorab entstandene Werbungskosten
Leitsatz
Ein Grundstückseigentümer kann Aufwendungen für sein mit dem lebenslänglichen Nutzungsrecht eines Dritten belastetes Grundstück regelmäßig nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen, weil ein Ende der Nutzung nicht absehbar ist. Das gilt auch bei im Anschluss an den Wegfall des Nutzungsrechts beabsichtigter Vermietungstätigkeit. Ein Werbungskostenabzug kommt jedoch ausnahmsweise in Betracht bei ausdrücklich vom Nutzungsberechtigten zugesagtem Übertragungs- bzw. Aufgabezeitpunkt.
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Fundstelle(n): EStB 2008 S. 314 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 9 IAAAC-86056