Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - V ZR 83/07

Gesetze: BGB § 267; BGB § 362

Leitsatz

a) Die finanzierende Bank kann die Kaufpreisschuld des Käufers nur erfüllen, wenn sie unter Abgabe einer eigenen Tilgungsbestimmung als Dritter gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 BGB oder als Hilfsperson des Käufers unter Übermittlung von dessen wirksamer Tilgungsbestimmung gemäß § 362 Abs. 1 BGB an den Verkäufer zahlt.

b) Eine wirksame Tilgungsbestimmung des Käufers fehlt in der Regel, wenn der Darlehensvertrag nichtig ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 1741 Nr. 33
DB 2008 S. 1857 Nr. 34
WM 2008 S. 1703 Nr. 36
ZIP 2008 S. 1911 Nr. 41
PAAAC-86729

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank