Gewinnzurechnung bei Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften
Leitsatz
Bei der Verschmelzung einer Kapitalgesellschaft auf eine andere Kapitalgesellschaft kann der von der übertragenden Gesellschaft im Verschmelzungsjahr bis zum steuerlichen Übertragungsstichtag erzielte Gewinn nicht mit dem von der übernehmenden Gesellschaft erwirtschafteten Verlust verrechnet werden. Das gilt auch bei der Gewerbesteuer und auch dann, wenn der steuerliche Übertragungsstichtag vor dem Ende des regulären Wirtschaftsjahres der übertragenden Gesellschaft liegt.
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Fundstelle(n): GmbH-StB 2008 S. 293 Nr. 10 GmbHR 2008 S. 1055 Nr. 19 HFR 2008 S. 1171 Nr. 11 NWB-Eilnachricht Nr. 34/2008 S. 3175 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 16 XAAAC-86761