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BFH Urteil v. - I R 45/07

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2, EStG § 20

Kosten der Finanzierung eines überhöhten Kaufpreises bezogen auf den Überpreis keine verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Hat eine GmbH von ihrem Alleingesellschafter ein unbebautes Grundstück zu einem überhöhten Kaufpreis angekauft und den Kaufpreis fremdfinanziert, führen die Finanzierungskosten und die laufend anfallende Grundsteuer nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn das Behalten des Grundstücks nicht den persönlichen Interessen des Gesellschafters diente.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1534 Nr. 9
BFH/PR 2008 S. 385 Nr. 9
DB 2009 S. 1490 Nr. 28
DStRE 2008 S. 1138 Nr. 18
HFR 2008 S. 946 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 38/2008 S. 3548
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 15
HAAAC-86762

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