Aussetzung der Versteuerung nach
§ 31 Abs. 1
ErbStG in der Fassung vom ; Anzeigepflicht bei
Erlöschen des Nießbrauchsrechts auch bei einer amtlich
eröffneten letztwilligen Verfügung
2. Der mit dem Erlöschen des Nutzungsrechts einhergehende Erwerb
war und ist der zuständigen Steuerbehörde unabhängig davon
anzumelden bzw. anzuzeigen, ob sich das bis dahin belastete Vermögen noch
in der Hand des ersten Erwerbers befindet oder in der Hand eines Erwerbers nach
§ 31 Abs. 2
ErbStG 1959.
3. Das gilt auch bei einer amtlich eröffneten letztwilligen
Verfügung.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1493 Nr. 9 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 13 VAAAC-86766