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BFH Urteil v. - II R 52/06

Gesetze: ErbStG § 31, ErbStG § 9 Abs. 2

Aussetzung der Versteuerung nach § 31 Abs. 1 ErbStG in der Fassung vom ; Anzeigepflicht bei Erlöschen des Nießbrauchsrechts auch bei einer amtlich eröffneten letztwilligen Verfügung

Leitsatz

1. Die Aussetzung der Versteuerung gem. § 31 Abs. 1 Satz 1 ErbStG 1959 war durch Verwaltungsakt zu verfügen.

2. Der mit dem Erlöschen des Nutzungsrechts einhergehende Erwerb war und ist der zuständigen Steuerbehörde unabhängig davon anzumelden bzw. anzuzeigen, ob sich das bis dahin belastete Vermögen noch in der Hand des ersten Erwerbers befindet oder in der Hand eines Erwerbers nach § 31 Abs. 2 ErbStG 1959.

3. Das gilt auch bei einer amtlich eröffneten letztwilligen Verfügung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1493 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 13
VAAAC-86766

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