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BFH Urteil v. - IX R 11/07

Gesetze: EStG § 9, EStG § 21

Anwendbarkeit der zur Vermietung von Ferienwohnungen entwickelten Maßstäbe auf die Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen

Leitsatz

1. Das Vermieten von Messezimmern oder Messewohnungen ist keine gewerbliche Betätigung, sondern erfolgt in Rahmen privater Vermögensverwaltung, wenn der Steuerpflichtige weder über das Angebot der Raumnutzung hinaus ins Gewicht fallende, nicht übliche Sonderleistungen erbringt noch wegen des besonders häufigen Wechsels der Mieter eine einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Fremdenpension) vergleichbare unternehmerische Organisation erforderlich ist.

2. Bei der Vermietung von Messezimmern oder Messewohnungen sind die vom BFH entwickelten Grundsätze zur Vermietung von Ferienwohnungen anwendbar.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1462 Nr. 9
EStB 2008 S. 315 Nr. 9
HFR 2008 S. 1130 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 11
PAAAC-86781

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