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BFH Urteil v. - IX R 46/06

Gesetze: EStG § 21, EStG § 9

Keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung einer Wohnung; Nachlasspfleger nur gesetzlicher Vertreter des unbekannten Erben

Leitsatz

1. Hat der Nachlass eines Erblassers im Wesentlichen aus einem bebauten Grundstück bestanden und ist wegen ungeklärter Erbfolge gerichtlich Nachlasspflegschaft angeordnet worden, kommt es bei der Beurteilung, ob während der Nachlasspflegschaft entstandene Aufwendungen für das Grundstück als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar sind, auf die Einkünfteerzielungsabsicht desjenigen an, der sich später als Erbe herausstellt und nicht auf die Einkünfteerzielungsabsicht des Nachlasspflegers.

2. Der Nachlasspfleger ist kraft seiner Bestellung nach § 1960 Abs. 2 BGB nur gesetzlicher Vertreter des unbekannten Erben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1479 Nr. 9
EStB 2008 S. 314 Nr. 9
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 12
JAAAC-86783

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