Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Begünstigte Wirtschaftsgüter;
Einzelfälle
I. Gebäudeanbau als selbständiges Wirtschaftsgut
Nach § 2 Abs. 2 S. 1 InvZulG 2005/2007 ist die Anschaffung und Herstellung neuer Gebäude und Gebäudeteile begünstigt, die selbständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind. Nach dem BStBl. 2007 II S. 586 – ist ein Gebäudeanbau nur begünstigt, wenn
ein selbständiges, neben den Altbau tretendes neues Gebäude,
ein selbständiger Gebäudeteil oder
ein einheitliches neues Gebäude unter Einbeziehung des Altbaus
entsteht.
Ob ein Anbau mit dem bestehenden Gebäude eine bauliche Einheit darstellt, ist nach bautechnischen Kriterien zu beurteilen. Entscheidend für die Selbständigkeit der Gebäudeteile sind die statische Standfestigkeit und die dazu getroffenen Baumaßnahmen, z.B. eigene tragende Mauern und eigene Fundamente. Auf die Höhe der Bauaufwendungen, die im Fall einer Trennung erforderlich wären, um den Anbau standfest zu machen, kommt es nicht an.
Ein Anbau an ein bestehendes Gebäude ist ein selbständiges Gebäude, wenn er mit dem Altgebäude baulich nicht verschachtelt ist. Trotz baulicher Verschachtelung des Anbaus mit dem bestehenden Gebäude ist ein selbständiger Gebäudeteil anzunehmen, wenn der Anbau in unterschiedlichem Nutzungs- und Funktionszusammenhan...