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FG Baden-Württemberg  v. - 9 K 257/06 EFG 2008 S. 1906 Nr. 23

Gesetze: ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2

Erbfallkostenpauschbetrag ist nicht aufzuteilen auf Miterben

Leitsatz

Der Erbfallkostenpauschbetrag bezieht sich auf den gesamten Erbfall und ist bei mehreren Miterben insgesamt nur einmal zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 258 Nr. 6
DStRE 2009 S. 364 Nr. 6
EFG 2008 S. 1906 Nr. 23
MAAAC-87125

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