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BVerwG Beschluss v. - 6 PB 10.08

Gesetze: BPersVG § 9; BPersVG § 83; ArbGG § 72; ArbGG § 72a; ArbGG § 92; ArbGG § 92a

Leitsatz

Wird die Gehörsrüge auf den Gesichtspunkt der Überraschungsentscheidung wegen Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 Abs. 2 ZPO gestützt, so muss in der Beschwerdebegründung auf den Inhalt des Rechtsgesprächs im Anhörungstermin des Oberverwaltungsgerichts in der Weise eingegangen werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht beurteilen kann, ob die geltend gemachte Gehörsverletzung vorliegt.

Fundstelle(n):
GAAAC-87208

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