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BGH Urteil v. - IX ZR 148/07

Gesetze: InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 146 a.F.

Leitsatz

Der Insolvenzverwalter, der die Unzulässigkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung geltend macht, weil ein Insolvenzgläubiger die Möglichkeit hierzu durch anfechtbare Rechtshandlung erlangt hat, muss die Anfechtbarkeit von der objektiven Gläubigerbenachteiligung möglicherweise entgegenstehenden Rechten des Insolvenzgläubigers nicht innerhalb der Anfechtungsfrist gerichtlich geltend machen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 2095 Nr. 39
DB 2008 S. 2017 Nr. 37
NJW-RR 2008 S. 1731 Nr. 24
WM 2008 S. 1606 Nr. 34
ZIP 2008 S. 1593 Nr. 34
HAAAC-87251

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