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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 15/07 EFG 2008 S. 1911 Nr. 23

Gesetze: KStG § 8

Zur verdeckten Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit einer Pensionszusage

Leitsatz

Einer verdeckten Gewinnausschüttung steht es nicht entgegen, wenn derjenige die Pensionszusage nicht beeinflusst hat bzw. beeinflussen konnte, der im Zeitpunkt der Pensionszahlungen die Gesellschafterstellung innehat bzw. innehatte.

Für die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung genügt eine Vorteilszuwendung an eine einem Gesellschafter nahe stehende Person.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 416 Nr. 7
DStZ 2008 S. 696 Nr. 20
EFG 2008 S. 1911 Nr. 23
XAAAC-87772

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