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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 236/06 EFG 2008 S. 1864 Nr. 23

Gesetze: AO § 42, EStG § 4

Zur steuerlichen Behandlung von Aufwendungen eines geschlossenen Schiffsfonds

Leitsatz

Dienstleistungsvergütungen, die von einer gewerblich tätigen Ein-Schiffs-Gesellschaft (Kommanditgesellschaft) in gesonderten Vereinbarungen mit einzelnen Kommanditisten für Eigenkapitalvermittlungsgarantie, Platzierungsgarantie, vorbereitende Bereederung und Finanzierungsvermittlung aufgewendet werden, können Betriebsausgaben sein und sind nicht schon aufgrund der Verknüpfung der Verträge und des Zusammenhangs mit dem Erwerb bzw. der Herstellung des Schiffes als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu qualifizieren.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStZ 2008 S. 818 Nr. 23
EFG 2008 S. 1864 Nr. 23
EStB 2009 S. 140 Nr. 4
HAAAC-87773

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