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BGH Urteil v. - III ZR 292/07

Gesetze: BeurkG § 54a Abs. 3; BNotO § 19 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

Zur Verpflichtung des Notars, sich im Zusammenhang mit der Annahme einer Verwahrungsanweisung, wonach der Zahlungsverkehr zwischen dem Bauherrn und dem Bauunternehmen über Notaranderkonto in Ratenzahlungen nach Baufortschritt entsprechend einer Bestätigung des Bauleiters abzuwickeln ist, darüber zu vergewissern, dass die Beteiligten sich über die benannte Person und deren Stellung ausreichend im Klaren sind, und ihnen die mit der Einschaltung eines nicht neutralen Dritten verbundenen Risiken aufzuzeigen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DNotZ 2009 S. 45 Nr. 1
NJW-RR 2009 S. 199 Nr. 3
WM 2008 S. 1753 Nr. 37
SAAAC-87885

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