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BGH Urteil v. - IX ZR 126/07

Gesetze: InsO § 179; InsO § 180; ZPO § 511 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Dem Begehren des Insolvenzverwalters, die Feststellung einer für unberechtigt gehaltenen Forderung zur Tabelle abzuwehren, kann das Rechtsschutzbedürfnis selbst dann nicht abgesprochen werden, wenn die voraussichtliche Quote Null beträgt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 1853 Nr. 35
NJW-RR 2009 S. 126 Nr. 2
WM 2008 S. 1694 Nr. 36
ZIP 2008 S. 1744 Nr. 37
LAAAC-87896

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