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BFH Beschluss v. - I K 9-15/08

Gesetze: GKG § 66, GKG § 69a, ZPO § 579

Die nicht ordnungsgemäße Vertretung der Prozessgegenseite im Verfahren der Kostenfestsetzung ist kein Nichtigkeitsgrund

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BAAAC-87976

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