Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs durch
Aufrechnung mit einer Gegenforderung des Grundstücksverkäufers
Leitsatz
1. Geleistete (Teil-)Zahlungen auf
den Grundstückskaufpreis können auch im Wege einer Aufrechnung mit
Gegenforderungen des Grundstücksverkäufers zurückgewährt
werden, sofern die Gegenforderungen tatsächlich bestehen und eine
Aufrechnungslage gegeben ist.
2. Von den Vereinbarungen i. S. des
§ 16 Abs. 1
Nr. 1 erste Alternative GrEStG sowie dem
Rückerwerb nach Maßgabe des Abs. 2 Nr. 1 der
Vorschrift abgesehen, sind die Voraussetzungen der Rückgängigmachung
eines Erwerbsvorgangs einer vergleichsweisen Regelung zwischen den Parteien des
Grundstücksgeschäfts nicht zugänglich.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1698 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 38/2008 S. 3550 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 15 UVR 2008 S. 330 Nr. 11 FAAAC-87979