Aufteilung des Kaufpreises bei einem gemischt genutzten
Grundstück im Privatvermögen
Leitsatz
1. Ist für ein bebautes Grundstück ein Gesamtkaufpreis
gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage
für die Absetzungen für Abnutzung aufzuteilen. Bei
Mietwohngrundstücken im Privatvermögen ist grundsätzlich die
Kaufpreisaufteilung nach dem Schwertverfahren angebracht.
2. Gleiches gilt für
Grundstücke, die nicht nur Mietwohnungen aufweisen, sondern zugleich der
Vermietung dienende Büro- oder Geschäftsräume umfassen (gemischt
genutzte
Mietgrundstücke).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1668 Nr. 10 HFR 2008 S. 1231 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 8 NAAAC-88007