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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 114/06 EFG 2008 S. 1647 Nr. 20

Gesetze: ErbStG § 15 Abs. 1a, ErbStG § 15 Abs. 1, ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2

Erbschaftsteuerrechtliche Einordnung eines ehemaligen Adoptivkindes.

Leitsatz

Ein ehemaliges Adoptivkind ist im Verhältnis zu den Adoptiveltern nicht in die Erbschaftsteuerklasse I einzuordnen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 540 Nr. 11
DStRE 2009 S. 365 Nr. 6
EFG 2008 S. 1647 Nr. 20
GAAAC-88715

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