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BVerwG Urteil v. - 7 A 2.07

Gesetze: GG Art. 85 Abs. 1; GG Art. 85 Abs. 3; GG Art. 85 Abs. 4; GG Art. 104a Abs. 1; GG Art. 104a Abs. 2; GG Art. 104a Abs. 5; AtG § 9a Abs. 3,; AtG § 21a; AtG § 24; VwGO § 50 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 288; BGB § 291; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3

Leitsatz

Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern sind nichtverfassungsrechtlicher Art, wenn sie den Anspruch auf Erstattung von Zweckausgaben der Höhe nach oder die Begründetheit entsprechender Einreden und Einwendungen betreffen.

Sachliche und personelle Aufwendungen, die der Errichtung und dem Betrieb einer atomrechtlichen Landessammelstelle zuzurechnen sind, sind i.S.d. Art. 104a Abs. 2 GG durch die Aufgabenerfüllung im Auftrag des Bundes entstehende Zweckausgaben des Landes.

Zur Verjährung und zur Verwirkung eines Anspruchs auf Erstattung von Zweckausgaben.

Fundstelle(n):
IAAAC-88817

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