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BGH Urteil v. - I ZR 197/05

Gesetze: UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3

Leitsatz

Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website eine E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins (hier: Platzierung von Bannerwerbung auf der Website des Vereins) mittels E-Mail zu empfangen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
DB 2008 S. 2134 Nr. 39
NJW 2008 S. 2999 Nr. 41
SAAAC-88831

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