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Auswirkungen des , auf die Besteuerung der öffentlichen Hand
Der (BStBl. 2007 II S. 961) entschieden, dass die Übernahme einer dauerdefizitären Tätigkeit durch eine Eigengesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ohne Verlustausgleich durch die Gesellschafterin zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) führt.
Lt. (BStBl. 2007 I S. 905) sind die Urteilsgrundsätze bei der Beurteilung der Zusammenfassung von Tätigkeiten, die im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) hätten zusammengefasst werden können, in einer Eigengesellschaft oder auf vergleichbare Gestaltungen nicht allgemein anzuwenden. „Dies gilt insbesondere auch in Fällen, in denen eine Eigengesellschaft eine Verlusttätigkeit der Trägerkörperschaft übernimmt, ohne sonst eine weitere Tätigkeit auszuüben, und bei der Besteuerung von BgA.”
Bei der Umsetzung des BMF-Schreibens haben sich in der Praxis zahlreiche Einzelfragen ergeben. Auf Grundlage des BMF-Schreibens sind folgende Fallvarianten zu unterscheiden:
1. Verluste einer Eigengesellschaft ohne weitere gewinnbringende Tätigkeit
Übt eine Eigengesellschaft einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ausschließlich eine strukturell dauerdefizitäre Tätigkeit aus (z.B. Schwimmb...BStBl. 1997 II S. 230