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Umsatzsteuerliche Behandlung der Arbeitnehmer-Sammelbeförderung
Die umsatzsteuerliche Behandlung der Arbeitnehmer-Sammelbeförderung hängt davon ab, ob es sich um eine entgeltliche oder eine unentgeltliche Leistung des Unternehmers handelt.
1. Entgeltliche Arbeitnehmer-Sammelbeförderung
Steht die Sammelbeförderung in einer konkreten Verknüpfung mit der Arbeitsleistung oder dem Lohn, so erfolgt sie entgeltlich im Austausch gegen anteilige Arbeitsleistung und ist steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (vgl. Abschn. 12 Abs. 1 und 103 Abs. 7 UStR 2008, , UR 1998 S. 61, sowie BStBl 1998 II S. 635, und vom , BStBl 1999 II S. 582). Für eine Verknüpfung spricht zum Beispiel die Tatsache, dass der Unternehmer wegen geringer Löhne ohne eine Beförderung keine Arbeitnehmer bekommen hätte.
2. Unentgeltliche Arbeitnehmer-Sammelbeförderung
Erfolgt die Sammelbeförderung ohne konkrete Verknüpfung mit der Arbeitsleistung oder dem Lohn, liegt ein unentgeltlicher Vorgang vor. Er ist grundsätzlich steuerbar nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG, da die Sammelbeförderung prinzipiell dem privaten Bedarf der Arbeitnehmer und damit unternehmensfremden Zwecken des Arbeitgebers dient.
Die unentgeltliche Sammelbeförderung ist nur dann nicht steuerbar, wenn besonde...