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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1397/06

Gesetze: ZK Art. 8 ZK Art. 12 Abs. 4 Satz 2 ZK-DVO:Art. 6 Abs. 3 Abschn. A Buchst. e

Rücknahme einer verbindlichen Zolltarifauskunft

Leitsatz

Der Empfängerhorizont des Hauptzollamts zu seinem Verständnis der Angaben in dem Antrag auf Erteilung einer vZTA bestimmt sich nach der entsprechenden Regelung des Art. 6 Abs. 3 Abschn. A Buchst. e ZK-DVO.

Fundstelle(n):
TAAAC-89872

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