Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG Beschluss v. - 3 B 69.08

Gesetze: VwGO § 60 Abs. 1; VwGO § 124a Abs. 3 Satz 3; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; VwGO § 146 Abs. 2; ZPO § 224 Abs. 2; ZPO § 520 Abs. 2 Satz 3

Leitsatz

Ein Rechtsmittelführer darf nicht darauf vertrauen, dass einer ohne jegliche Angabe von Gründen beantragten Verlängerung der Frist zur Begründung der Berufung stattgegeben wird. Wird ein solcher Antrag am letzten Tag der Frist nach Büroschluss gestellt und erst nach Fristablauf abgelehnt, hat der Rechtsmittelführer die Fristversäumung zu vertreten. Wiedereinsetzung in die versäumte Begründungsfrist kann in einem solchen Fall nicht gewährt werden.

Fundstelle(n):
NJW 2008 S. 3303 Nr. 45
AAAAC-90038

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank