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BVerwG Urteil v. - 7 C 7.08

Gesetze: VwGO § 121; VwVfG § 43 Abs. 2; TierSchG § 16a Satz 2 Nr. 2

Leitsatz

1. Die Auslegung eines Bescheids in einem die Anfechtungsklage gegen den Bescheid abweisenden rechtskräftigen Urteil bindet die Beteiligten.

2. Ist dem Halter ein Tier auf Grund einer bestandskräftigen Anordnung nach § 16a Satz 2 Nr. 2 TierSchG fortgenommen worden, steht dessen Pflicht, die Kosten der anderweitigen Unterbringung zu tragen, dem Grunde nach fest.

Fundstelle(n):
LAAAC-90043

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