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BFH Urteil v. - III R 45/05

Gesetze: InvZulG § 2 Abs. 1, InvZulG § 1 Abs. 1, KStG § 4

Übertragung eines begünstigten Wirtschaftsguts auf einen Zweckverband zulagenunschädlich bei Wahrung der Bindungsfrist und Zuordnung zum Anlagevermögen eines Betriebs gewerblicher Art; Abwasserbeseitigung als hoheitliche Tätigkeit

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1878 Nr. 11
HAAAC-90121

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