Kein Abzug von Beiträgen zu einer privaten Rentenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung bei der Grenzbetragsprüfung nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG bei gesetzlicher Rentenversicherung des Kindes
Leitsatz
Beiträge eines gesetzlich rentenversicherten Kindes zu einer privaten Rentenversicherung sind in die Bemessungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen. Gleiches gilt für Beiträge eines solchen Kindes zu einer freiwillig abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung, die bis Ende 2000 geleistet wurden, da die gesetzliche Rentenversicherung bis Ende 2000 auch eine Rente wegen Berufsunfähigkeit umfasste.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1821 Nr. 11 EStB 2008 S. 395 Nr. 11 HFR 2008 S. 1040 Nr. 10 NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 48/2008 S. 4463 RAAAC-90122