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BFH Urteil v. - VIII R 101/04

Gesetze: EStG § 15, EStG § 18

Überlassung von Managementpersonal als gewerblich

Leitsatz

1. Die von einer GbR zusätzlich zu einer freiberuflichen Unternehmensberatung betriebene Überlassung von Managementpersonal ist für sich betrachtet grundsätzlich gewerblich zu beurteilen.

2. Weisungsgebundenheit ist einer freiberuflichen Tätigkeit, die durch Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit gekennzeichnet ist, wesensfremd.

3. Sind beide Tätigkeitsarten derart miteinander verflochten, dass sie sich gegenseitig unlösbar bedingen, liegt eine einheitliche Tätigkeit vor, die steuerlich danach zu qualifizieren ist, ob das freiberufliche oder das gewerbliche Element vorherrscht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1824 Nr. 11
EStB 2008 S. 392 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 11
ZAAAC-90141

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