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BFH Urteil v. - IX R 19/07

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3, BGB § 433, BGB § 709

Zustimmung des Gesellschafters einer GbR zu der Veräußerung des Grundstücks keine sonstige Leistung

Leitsatz

Sieht der Gesellschafter einer GbR die Veräußerung des Grundstücks der GbR wegen erwarteter weiterer Wertsteigerungen als verfrüht an und erhält er deshalb für seine Zustimmung zur Grundstücksveräußerung vom Veräußerungserlös einen höheren Betrag, als es seinem Anteil an der GbR entspräche, gehört der Mehrerlös nicht zu den Einkünften gem. § 22 Nr. 3 EStG.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1820 Nr. 11
HFR 2009 S. 129 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2008 S. 3822
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 12
XAAAC-90146

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