Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erbschaftsteuer/Bewertung;
Bewertung von in anderen
EU-Mitgliedstaaten oder in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes
belegenen Sachvermögens und Berechnung der
Erbschaftsteuer
Der dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt, ob es mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar sei, dass bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer ausländisches Sachvermögen mit höheren Werten angesetzt wird als inländisches Sachvermögen. Diese Frage war in einem Verfahren von Bedeutung, in dem der Kläger neben Inlandsvermögen auch land- und forstwirtschaftliches Vermögen in Frankreich geerbt hat.
Die Belastungsunterschiede ergäben sich aus § 31 BewG und § 13a ErbStG. So sehe § 31 Abs. 1 S. 1 BewG für die Bewertung ausländischen Betriebsvermögens, Grundvermögens und land- und forstwirtschaftlichen Vermögens als Wertansatz den gemeinen Wert (Verkehrswert) vor, während entsprechendes inländisches Vermögen mit erheblich günstigeren Werten bemessen werde. Darüber hinaus sehe § 13a ErbStG den besonderen Freibetrag sowie den Bewertungsabschlag nur für Betriebsvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen vor, sofern sich dieses Vermögen im Inland befindet.
Mit diese Rechtsfrage entschieden. In der Bewertung von in anderen EU-Mit...