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BFH Urteil v. - VI R 26/07

Gesetze: EStG § 9, EStG § 4 Abs. 5, EStG § 12

Berufliche Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen eines Arbeitnehmers; keine Beschränkung des Abzugs nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG

Leitsatz

1. Für die Beurteilung, ob die Aufwendungen für eine Feier beruflich oder privat veranlasst sind, ist der Anlass der Feier nur ein erhebliches Indiz, nicht aber das allein entscheidende Kriterium.

2. Trotz eines herausgehobenen persönlichen Ereignisses kann sich aus den übrigen Umständen des Einzelfalls ergeben, dass die Aufwendungen für die Feier beruflich veranlasst sind.

3. Zu berücksichtigen ist außerdem, an welchem Ort die Veranstaltung stattfindet, ob sich die finanziellen Aufwendungen im Rahmen vergleichbarer betrieblicher Veranstaltungen bewegen und ob das Fest den Charakter einer privaten Feier aufweist oder ob das nicht der Fall ist.

4. Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG greift (auch) nicht, wenn ein Arbeitnehmer aus beruflichem Anlass Aufwendungen für die Bewirtung von Arbeitskollegen trägt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1831 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 9
YAAAC-90714

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