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BFH Urteil v. - IX R 4/08

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2

Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO

Leitsatz

1. Sind in der Einkommensteuererklärung zwei Tatsachen erklärt worden, einmal der nicht (mehr) steuerbare Mietwert der eigengenutzten Wohnung sowie die Aufwendungen, die auf die eigengenutzte Wohnung entfallen, ist der entsprechende Steuerbescheid nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zu ändern.

2. Auf das diese Korrektur ausschließende grobe Verschulden des Steuerpflichtigen am nachträglichen Bekanntwerden im Hinblick auf den angesetzten Mietwert kommt es nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO nicht an.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1803 Nr. 11
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 4
RAAAC-90725

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