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BAG Beschluss v. - 1 ABR 16/07

Gesetze: BetrVG § 75 Abs. 2 Satz 1; GG Art. 2 Abs. 1; BDSG § 6b

Leitsatz

Arbeitgeber und Betriebsrat sind grundsätzlich befugt, eine Videoüberwachung im Betrieb einzuführen. Die Zulässigkeit des damit verbundenen Eingriffs in die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer richtet sich nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2008 S. 4191
ZIP 2008 S. 2283 Nr. 48
UAAAC-91226

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