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BVerwG Urteil v. - 2 C 22.07

Gesetze: GG Art. 4 Abs. 1; GG Art. 4 Abs. 2; GG Art. 6 Abs. 2; GG Art. 12 Abs. 1; GG Art. 140; WRV Art. 136 Abs. 1; WRV Art. 137 Abs. 1; BremSchulG § 59b Abs. 4; BremSchulG § 59b Abs. 5; BremLV § 12 Abs. 1 Satz 2

Leitsatz

Einer Referendarin, die sich aus religiösen Gründen verpflichtet sieht, auch beim Unterrichten ein Kopftuch zu tragen, kann der Zugang zur Lehrerausbildung im öffentlichen Schulwesen nicht allein deshalb verweigert werden, um einer abstrakten Gefährdung des religiös-weltanschaulichen Schulfriedens vorzubeugen.

Fundstelle(n):
NJW 2008 S. 3654 Nr. 50
HAAAC-91278

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