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BFH Urteil v. - II R 55/06

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 3 Nr. 3, GrEStG § 18, GrEStG § 19

Anzeige eines Erwerbsvorgangs statt an die Grunderwerbsteuerstelle an die Körperschaftsteuerstelle

Leitsatz

1. Die Anzeigepflichten gem. § 18 Abs. 1 Nr. 1 und § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 GrEStG sind nicht erfüllt, wenn der Vertrag über den Erwerbsvorgang statt an die Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamts an dessen Körperschaftsteuerstelle gesandt wird. .

2. Der Beginn der vierjährigen Festsetzungsfrist nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO setzt die positive Kenntnis von dem Rechtsvorgang bei der für die Verwaltung der Grunderwerbsteuer zuständigen Organisationseinheit der zuständigen Finanzbehörde voraus

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1876 Nr. 11
DStRE 2008 S. 1481 Nr. 23
HFR 2009 S. 373 Nr. 4
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 15
BAAAC-91416

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