Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - V R 45/06

Gesetze: AO § 227, UStG § 4 Nr. 14

Durchbrechung der Bestandskraft von Steuerbescheiden wegen nachträglich ergangener EuGH-Rechtsprechung

Leitsatz

1. Bestandskräftig festgesetzte Steuern sind nur dann im Billigkeitsverfahren gem. § 227 AO zu erlassen, wenn die Steuerfestsetzung offensichtlich und eindeutig unrichtig ist und es dem Steuerpflichtigen nicht zuzumuten war, sich hiergegen in dem dafür vorgesehenen Festsetzungsverfahren rechtzeitig zu wehren.

2. Der Umstand allein, dass eine bestandskräftig festgesetzte Steuer im Widerspruch zu einer später entwickelten oder geänderten Rechtsprechung steht, rechtfertigt keinen Steuererlass nach § 227 AO.

3. Nach der Rechtsprechung des EuGH kommt eine Bestandskraftdurchbrechung nur ausnahmsweise bei besonderen Umständen in Betracht.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1889 Nr. 11
HFR 2008 S. 1210 Nr. 12
NWB-Eilnachricht Nr. 43/2008 S. 5
GAAAC-91423

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank