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OFD Frankfurt/M. - S 2742 A - 10 - St 51

Vereinbarung einer Nur-Pension mit dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft;
Folgerungen aus dem (BStBl 1996 II S. 204)

Der (a.a.O.) unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden, dass die Zusage einer Nur-Pension einer Kapitalgesellschaft gegenüber ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Die durch die Zusage bei der Gesellschaft eintretende Vermögensminderung führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die allgemeine Anwendung der Grundsätze des Urteils Folgendes:

A. Zusage einer Nur-Pension nach dem

Für Zusagen einer Nur-Pension, die nach dem (Tag der Veröffentlichung des im Bundessteuerblatt Teil II) erteilt worden sind, gelten die Grundsätze des (BStBl 2002 I S. 603) [KSt-Kartei, § 8 KStG, Karte B 25].

B. Zusage einer Nur-Pension vor dem

I. Die Zusage bleibt bestehen.

Auf der Ebene der Kapitalgesellschaft sind Zuführungen zur Pensionsrückstellung bis zum Ende des ersten nach dem endenden Wirtschaftsjahrs nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen zu behandeln. Für spätere Zuführungen gelten die Grundsätze unter A.

Auf der Ebene des Ges...

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