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Aktualisierung des , BStBl 2008 I S. 390; Änderung des§ 22 Nr. 5 EStG durch das Eigenheimrentengesetz (EigRentG)
Aufgrund der Änderung des § 22 Nr. 5 EStG durch das Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz – EigRentG –) wird im (BStBl 2008 I S. 390) in den Randziffern 108 und 182 jeweils die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 5 EStG” durch die Angabe „§ 22 Nr. 5 Satz 7 EStG” ersetzt. Außerdem erfolgt eine redaktionelle Korrektur des Begriffs „Altersvorsorge-Restkapitals” in Randziffer 18 in „Altersvorsorge(Rest-)Kapitals”.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.