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BGH Urteil v. - VIII ZR 282/07

Gesetze: BGB § 580a Abs. 2

Leitsatz

Mietet eine juristische Person ein Reihenhaus an, um es teils als Büroraum für ihren Geschäftsbetrieb zu nutzen und teils ihrem Geschäftsführer als Wohnung zur Verfügung zu stellen, handelt es sich um einen der Kündigungsfrist des § 580a Abs. 2 BGB unterliegenden Mietvertrag über Geschäftsräume.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 1629 Nr. 31
NJW 2008 S. 3361 Nr. 46
NWB-Eilnachricht Nr. 41/2008 S. 3826
ZIP 2008 S. 2271 Nr. 48
HAAAC-92169

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