Besteuerung der Sozialversicherungsrenten vor Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes ist verfassungsgemäß
Leitsatz
Die Ertragsanteilsbesteuerung von vor 2005 bezogenen Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist rechtsmäßig. Eine verfassungsgerichtliche Überprüfung der Besteuerung solcher Renten kommt nach dem Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes in 2005 nicht mehr in Betracht. Aus gleichheitsrechtlichen Gründen muss der Bezieher einer solchen Rente die gleiche Besteuerung seiner Rente trotz einer - behaupteten - geringeren Höhe im Verhältnis zu einer vergleichbaren Altersrente einer privaten Rentenversicherung hinnehmen, ebenso wie von den Beamtenpensionären die Hinnahme des gleichheitswidrigen Zustands bis zum gefordert wurde.
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1834 Nr. 11 BFH/PR 2008 S. 501 Nr. 12 VAAAC-92228