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BFH Urteil v. - III R 108/07

Gesetze: EStG § 33c, EStG § 32 Abs. 6

Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten für das Jahr 2002

Leitsatz

§ 33c EStG in der für die Jahre 2002 bis 2005 geltenden Fassung ist im Zusammenspiel mit dem Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (§ 32 Abs. 6 EStG) noch verfassungsgemäß. Der hiernach zu berücksichtigende Gesamtbetrag reichte im Jahre 2002 aus, um für die acht und dreizehn Jahre alten Kinder zusammenlebender verheirateter Eltern die wegen ihrer Berufstätigkeit erforderliche Betreuung nach der Schule und in den Ferien zu bezahlen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1822 Nr. 11
WAAAC-92232

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