Zur Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage bei teilunentgeltlicher Überlassung von Schutzkleidung an Arbeitnehmer
Leitsatz
Die Mindestbemessungsgrundlage nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 UStG ist nur auf solche Leistungen anzuwenden, die auch bei unentgeltlicher Leistung nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 2, Abs. 9a UStG steuerbar wären. Die Mindestbemessungsgrundlage ist deshalb bei teilunentgeltlicher Überlassung von Schutzkleidung an Arbeitnehmer nicht anzuwenden, wenn die Überlassung durch die betrieblichen Belange des Arbeitgebers bedingt und eine private Nutzung ausgeschlossen ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1893 Nr. 11 HFR 2008 S. 1271 Nr. 12 KAAAC-92236