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BGH Beschluss v. - IX ZR 172/07

Gesetze: ZPO § 263; ZPO § 551 Abs. 3 Nr. 2 lit. a

Leitsatz

Wird ein in den Tatsacheninstanzen auf Insolvenzanfechtung gestützter Zahlungsanspruch im Revisionsrechtszug ausschließlich aus der wirksamen Leistungsannahme durch einen Nichtberechtigten (§ 816 Abs. 2 BGB) hergeleitet, liegt, wenn die Leistungsannahme erst im Revisionsrechtszug genehmigt wird, eine Klageänderung vor, deren Verfolgung mangels einer Beschwer nicht alleiniges Ziel der Revision sein kann.

Fundstelle(n):
NJW 2008 S. 3570 Nr. 49
WM 2008 S. 2029 Nr. 43
ZIP 2008 S. 1991 Nr. 42
VAAAC-92588

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